Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 28. November 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Hall of Switzerland und den Nutzern unserer Dienstleistungen. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen und der Buchung unserer Angebote erklärst du dich mit diesen AGB einverstanden.

2. Leistungen

Die Hall of Switzerland bietet verschiedene Dienstleistungen, darunter die Platzmiete des Fussballkäfigs, die Fussballschule Cage Rebels sowie Event- und Veranstaltungsservices. Die Preise und Leistungen werden auf unserer Website ausgewiesen und können jederzeit angepasst werden.

3. Buchung und Stornierung

Eine Buchung kann online über unsere Website oder telefonisch erfolgen. Stornierungen sind aufgrund technischer Gründe nicht möglich. Bitte kontaktiere uns für eine Verschiebung des gebuchten Termins per E-Mail oder direkt vor Ort.

4. Nutzung des Fussballkäfigs

Die Nutzung des Fussballkäfigs ist nur nach vorheriger Reservierung möglich. Alle Nutzer sind verpflichtet, die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten und sich an die Hallenordnung zu halten. Für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, haftet der Nutzer.

5. Haftung

5.1. Haftung des Anbieters

Die Hall of Switzerland haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

5.2. Nutzung der Einrichtungen auf eigene Gefahr

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Hall of Switzerland, einschliesslich des Fussballkäfigs, der Umkleideräume, Duschen und Sportgeräte, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

5.3. Schäden durch unsachgemässe Nutzung

Für Schäden, die durch unsachgemässe oder fahrlässige Nutzung der Anlagen und Geräte entstehen, haftet der Verursacher. Die Hall of Switzerland behält sich das Recht vor, entstandene Schäden in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

5.4. Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände

Die Hall of Switzerland übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten persönlichen Gegenständen, einschliesslich Kleidung, Wertsachen, elektronischen Geräten und Sportausrüstung. Für die sichere Verwahrung der persönlichen Gegenstände ist jeder Gast selbst verantwortlich. Es können Schliessfächer im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, jedoch haftet die Hall of Switzerland nicht für deren Inhalt.

5.5. Haftungsausschluss für Dritte

Die Hall of Switzerland haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Aufsichtspersonen haften für die von ihnen begleiteten Minderjährigen und deren Verhalten. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die von anderen Besuchern der Halle verursacht werden.

5.6. Gesundheitliche Risiken

Alle Gäste sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Sporteinrichtungen erfüllen. Die Hall of Switzerland übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch körperliche Aktivitäten in der Halle entstehen. Es wird empfohlen, dass sich Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen vor der Nutzung der Sportanlagen ärztlich beraten lassen.

5.7. Haftung bei Veranstaltungen und Events

Für Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Hall of Switzerland stattfinden, wird keine Haftung für Schäden übernommen, die von den Teilnehmern oder durch deren Equipment verursacht werden. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die Verantwortung für sämtliche notwendige Versicherungen.

5.8. Haftung für Inhalte auf Social Media

Die Hall of Switzerland haftet nicht für Inhalte, die von Gästen auf Social Media Plattformen gepostet werden. Gäste, die Inhalte erstellen und veröffentlichen, tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen.

5.9. Versicherungsschutz

Es wird empfohlen, eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen, da die Hall of Switzerland für durch Unfälle verursachte Personenschäden oder Sachschäden keine Haftung übernimmt. Jeder Gast haftet für seine eigene Sicherheit und die ordnungsgemässe Nutzung der Einrichtungen.

6. Datenschutz

Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erklärst du dich mit der Verarbeitung deiner Daten einverstanden.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen der AGB können jederzeit vorgenommen werden und werden auf unserer Website veröffentlicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.